Zusammenfassung Die jüngste Rechtsprechung des EuGH rückt die Frage der Belegnachweise sowohl für Ausfuhrlieferungen als auch für innergemeinschaftliche Lieferungen erneut in den Fokus. Abermals wurde klargestellt, dass eine Steuerbefreiung nur aufgrund von fehlenden Belegnachweisen nicht versagt werden kann. Mit Blick auf die eFTI-Verordnung schreitet auch die Digitalisierung der Gelangensnachweise international voran.
Schmidt et al. (Fri,) studied this question.