Zusammenfassung Immer wieder geht es in der Praxis um die Streitfrage, ob im Hinblick auf Dienstfahrzeuge eine private Nutzung zu versteuern ist. Befinden sich Fahrzeuge im Betriebsvermögen, besteht aufgrund eines Anscheinsbeweises ein Generalverdacht ihrer Privatnutzung. Es bleibt jedoch der Weg des Nachweises, dass das Dienstfahrzeug nur dienstlich genutzt wird. Welche Anforderungen daran zu stellen sind, war in letzter Zeit mehrfach Gegenstand der Rechtsprechung. Der Beitrag gibt einen Überblick über den aktuellen Stand, möglichen Sachvortrag sowie die Behandlung im Steuerstrafverfahren.
Spilker et al. (Mon,) studied this question.