516 Zusammenfassung Im grenzüberschreitenden Insolvenz- und Restrukturierungsrecht stellen sich dieselben großen Fragen wie in anderen grenzüberschreitenden Fällen: Zu klären ist das auf auf einen Sachverhalt anwendbare nationale Recht – die klassische Aufgabe des Internationalen Privatrechts –, die Internationale Zuständigkeit für die Durchführung des Insolvenzverfahrens oder der Restrukturierung sowie die Anerkennung ausländischer Entscheidungen und Verfahrenswirkungen. Die unionsrechtliche Kodifikation auf diesen Gebieten ist fortgeschritten; es bleiben aber noch viele Einzelfragen offen. Der grenzüberschreitende Bezug ist eine zusätzliche Herausforderung; er bietet aber auch zusätzliche Gestaltungsspielräume.
Christoph A. Kern (Mon,) studied this question.
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