Zusammenfassung Anlässlich zweier Parallelentscheidungen des VG Kassel vom 25.2.2026 (VG Kassel v. 25.2.2026 - 7 K 2134/24.KS, 7 K 2515/ 25) zum Einsatz generativer KI in wissenschaftlichen Prüfungsarbeiten wirbt der Beitrag dafür, diese Technologie grundsätzlich zuzulassen. Im Zentrum beider Urteile steht die Frage, unter welchen Voraussetzungen der ungekennzeichnete KI-Einsatz eine schwere Täuschung begründet und wie sich ein solcher Verstoß nachweisen lässt. Das VG Kassel lässt für die Annahme einer Täuschung einen Anscheinsbeweis genügen, der sich auf KI‑typische Auffälligkeiten sowie eine Diskrepanz zwischen schriftlicher und mündlicher Leistung stützt. Die Eigenständigkeit der Leistung sei bereits bei einmaligem ungekennzeichneten KI-Einsatz nicht mehr gegeben. Der Beitrag stellt die kaum zuverlässige Überprüfbarkeit eines KI-Einsatzes heraus, die sich mit zunehmender Qualität der Modelle weiter verschärfen dürfte. Angesichts der Grenzen technischer Lösungsansätze wie Wasserzeichen plädiert der Beitrag für eine kontrollierte Erlaubnis generativer KI unter wirksam nachprüfbaren Bedingungen - etwa verpflichtende KI‑Reflexion, optionales Prüfungsgespräch und angepasste Themenvergabe - statt eines nicht durchsetzbaren Verbots. Abschließend werden praktische Hinweise für eine rechtssichere Gestaltung des Prüfungswesens abgeleitet, darunter flexible Regelungen zur Prüfungsdauer, sorgfältige Protokollierung und die klare Normierung der Rechtsfolgen einer Täuschung.
Maximilian Freyenfeld (Mon,) studied this question.