Zusammenfassung Seit einigen Jahren existiert in Italien ein besonderes Pauschalsteuerregime, wonach zuziehende Personen die Möglichkeit haben, Einkünfte aus nicht-italienischen Quellen gegen Zahlung eines Pauschalbetrags zu versteuern. Nach Italien umziehende, deutsche Steuerpflichtige unterliegen jedoch für bestimmte Einkünfte weiterhin der deutschen Steuerpflicht, da das Protokoll zum DBA Italien eine wichtige Spezialnorm enthält. Ziel dieses Beitrags ist es, einen Überblick über den gegenwärtigen Stand der italienischen Pauschalbesteuerung zu verschaffen und den steuerlichen Abkommensschutz von deutschen Wegziehenden durch das DBA Italien näher zu beleuchten. Der besondere Fokus liegt dabei auf dem Zusammenspiel von § 2 AStG und Protokoll 17 DBA Italien hinsichtlich der Besteuerung von Dividenden und Erträgen aus Veräußerungen von Beteiligungen.
Oertzen et al. (Mon,) studied this question.