Zusammenfassung Grundsätzlich haben Arbeitnehmer ungeachtet der Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses das Recht auf faire und gleiche Behandlung im Hinblick auf Arbeitsbedingungen. Vor diesem Hintergrund ist § 15 Abs. 3 TzBfG zur Angemessenheit der Probezeit in befristeten Arbeitsverhältnissen zu verstehen. Dieser bietet zwar einige Anhaltspunkte zur Beurteilung der Angemessenheit. In der Praxis führte die Anwendung jedoch zu Unsicherheiten. Mehr Klarheit hat eine aktuelle Entscheidung des BAG (Urt. v. 30.10.2025 - 2 AZR 160/24, MDR 2026, 455) mit sich gebracht, deren Parameter der folgende Beitrag erläutert.
Binke Hamdan (Wed,) studied this question.