Föderalismus in deutschland und seine verfassungsumwandlungen Die deutsche Verfassungsentwicklung ist stark gepragt durch die entstehungsbedingte foderative Struktur. Nach dem Grundgesetz (GG) ist die bundestaatliche Ordnung Deutschlands verfassungsrechtlich garantiert, obwohl Art. 79 Abs. 3 GG gleichzeitig der Verfassungsanderungen materielle Grenzen setzt. Im ubrigen kann das Grundgesetz formell geandert werden, wenn Bundestag und Bundesrat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln dies beschliesen. Nach der gultigen Verfassungsregelung ist die Ausubung der staatlichen Befugnisse und die Erfullung der staatlichen Aufgaben grundsatzlich gemas Art. 30 GG Sache der Lander. Die Ausubung offentlicher Gewalt in Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung steht also nur dann dem Bund zu, wenn diesem durch das Grundgesetz eine entsprechende Kompetenz erteilt wird. Diese grundsatzliche Regel wird durch besondere Kompetenzzuordnungsregeln fur die Gesetzgebung, den Vollzug der Gesetze und die Rechtsprechung konkretisiert. Der Foderalismus hat sich in der neuzeitlichen Geschichte Deutschlands bewahrt. Zunehmend setzte sich aber in den letzten Jahren die Erkenntnis durch, das die foderalistische Ordnung Deutschlands reformbedurftig ist. Die Reformforderungen bezogen sich vorallem auf die Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen dem Bund und den Landern, das Gesetzzustimmungsrecht des Bundesrates und die Finanzbeziehungen von Bund und Landern. In dem Artikel wurden haupsachlich die Foderalismusreform I. (2006) und die Foderalismusreform II. (2009) dargestellt. Diese Verfassungsanderungen sollen im Ganzen die Handlungs- und Entscheidungsfahigkeit von Bund und Landern zu verbessern, die politischen Verantwortlichkeiten deutlicher zuzuordnen, die Zweckmasigkeit und Effizienz der Aufgabenerfullung zu steigern sowie die Eigenverantwortung der Gebietskorperschaften und deren aufgabengerechte Finanzausstattung zu starken.
Věra Jirásková (Wed,) studied this question.