231 Zusammenfassung Der Europäische Gesetzgeber hat mit der Richtlinie (EU) 2026/799 bestimmte Aspekte des materiellen Insolvenzrechts und des Insolvenzverfahrensrechts teilweise harmonisiert. Die Richtlinie betrifft insbesondere das Insolvenzanfechtungsrecht und die schadensersatzbewehrte Insolvenzantragspflicht der Unternehmensleitung sowie die Aufspürung von zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögenswerten, das sogenannte Pre-pack-Verfahren und Gläubigerausschüsse. Neben dem Grundsatz der Mindestharmonisierung wurden den Mitgliedstaaten zahlreiche gesetzgeberische Optionen eingeräumt, sodass es nicht zu einer echten Harmonisierung, sondern nur zu einer Annäherung der Rechtsordnungen kommen wird. Das Recht der Gesellschafterdarlehen, über das jüngst der EuGH zu 232 entscheiden hatte, wird gar nicht harmonisiert. Aus deutscher Sicht ist der Umsetzungsbedarf überschaubar. Er betrifft vor allem die Aufspürung von Vermögenswerten und das Pre-pack-Verfahren
Andreas Piekenbrock (Mon,) studied this question.