Zusammenfassung Der Beitrag beleuchtet die Entwicklung der Rechtsprechung des VI. Zivilsenats zur Haftung der Intermediäre im Äußerungsrecht vor dem Hintergrund eines sich kontinuierlich verändernden Rechtsrahmens und einer Rechtswirklichkeit im Wandel. Die Nutzbarmachung des Internets für breite Bevölkerungskreise und die Einführung von sozialen Medien veränderten die Rahmenbedingungen der Kommunikation und das Kommunikationsverhalten grundlegend. Neue Kommunikationsmöglichkeiten wurden eröffnet und neue Konfliktfelder geschaffen. Für auf rechtswidrige Drittinhalte gestützte Unterlassungsansprüche musste der VI. Zivilsenat ein eigenständiges Haftungskonzept unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Äußerungsrechts entwickeln, das sowohl die Rechte der Betroffenen zur Geltung bringt als auch der Aufgabe und Funktion der Diensteanbieter Rechnung trägt. Das unter Anknüpfung an die Grundsätze der äußerungsrechtlichen Verbreiterhaftung und in Anlehnung an das notice-and-take-down-Verfahren nach US-amerikanischem Recht entwickelte Moderationsverfahren findet sich in Art. 6 Abs. 1 Buchst. b), Art. 16, Art. 20 DSA weitgehend wieder.
Vera von Pentz (Sun,) studied this question.