Zusammenfassung Im Zuge des Gesetzes für ein steuerliches Investitionsprogramm vom 18.7.2025 hat der Gesetzgeber beschlossen, den aktuellen Körperschaftsteuersatz von 15 % ab dem Jahr 2028 schrittweise um einen Prozentpunkt pro Jahr zu senken. Im Rahmen dieser Gesetzesanpassung wurden jedoch negative Wechselwirkungen mit anderen Steuerrechtsgebieten nicht bedacht. Im Zuge der Untersuchung wird daher zunächst anhand eines Fallbeispiels die Entstehung der Wechselwirkung im Bereich der Hinzurechnungsbesteuerung des §§ 7 ff. AStG aufgezeigt. Anschließend werden die aufgezeigten Wechselwirkungen materiell-rechtlich und europarechtlich gewürdigt. Abschließend werden mögliche Reformvorschläge aufgezeigt.
Schaumberger et al. (Sat,) studied this question.
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