Zusammenfassung Seit dem 15.12.2023 ist die Begebung elektronischer Aktien nach deutschem Recht möglich. Gleichwohl haben bislang nur wenige Aktiengesellschaften von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht oder durch entsprechende Satzungsänderungen die hierfür erforderlichen Voraussetzungen geschaffen. Die Zurückhaltung in der Praxis erklärt sich nicht zuletzt aus der Komplexität des Zusammenspiels zwischen Aktiengesetz und dem Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) sowie aus der Notwendigkeit einer sorgfältigen satzungsrechtlichen Implementierung. Dieser Beitrag stellt die gesetzlichen Grundlagen der elektronischen Aktie dar, ordnet sie in das System des eWpG ein und beleuchtet die sich aus dem Aktienrecht ergebenden Beschränkungen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Gestaltungsspielräume und -grenzen der Satzungsautonomie. Abschließend werden praxisorientierte Musterregelungen vorgestellt.
Joachimsthaler et al. (Sat,) studied this question.