Zusammenfassung Mit der Einführung der elektronischen Präsenzbeurkundung (BGBl. I, Nr. 320) gelingt es dem Gesetzgeber, die flächendeckende Errichtung originär elektronischer Niederschriften in Gegenwart des Notars zu ermöglichen, ohne dabei die Zwecke der notariellen Beurkundung und den Charakter der Beurkundungsverhandlung preiszugeben. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über das neue Verfahren und seine Regeln.
Konstantin Sauer (Fri,) studied this question.