291 Zusammenfassung Untersucht wird die Frage, ob und wenn ja ab wann die Unternehmensleitung in der Unternehmenskrise der GmbH an den Interessen der Gläubiger und nicht mehr an denen der Gesellschafter auszurichten ist. Dazu werden zunächst die sich in der Krise entwickelnden Interessengegensätze und die strukturellen Unterschiede im Hinblick auf die Handlungsmacht der Gesellschafter und Geschäftsführer einerseits und der Gläubiger andererseits aufgezeigt. Die klar erscheinenden gesellschafts- und insolvenzrechtlichen Regeln werden u. a. durch neue Wertungen des StaRUG so überlagert, dass vor Eintritt der materiellen Insolvenz keine Rechtssicherheit in Bezug auf die untersuchte Frage besteht. Die Praxis hilft sich u. a. mit dem vorgestellten Instrument der doppelnützigen Treuhand. Zur Überwindung der Unsicherheit wird abschließend eine Ergänzung des § 1 Abs. 1 StaRUG vorgeschlagen.
Christoph Morgen (Mon,) studied this question.