Zusammenfassung Mitarbeiterbeteiligungen stellen ein bewährtes Instrument dar, um qualifizierte Fach- und Führungskräfte langfristig an ein Unternehmen zu binden. Die steuerliche Behandlung des Erwerbs, der laufenden Erträge sowie des Exits war in der Vergangenheit teilweise unklar. In den letzten Jahren hat die Rechtsprechung jedoch maßgeblich zur Klarstellung beigetragen und die steuerliche Einordnung anhand verschiedener Kriterien präzisiert. Laufende Erträge aus Mitarbeiterbeteiligungen sind dabei nicht per se als Arbeitslohn zu werten - in der Regel zählen sie als Einkünfte aus Kapitalvermögen, sofern ein eigenständiges Sonderrechtsverhältnis besteht und dieses tatsächlich durchgeführt wird. Der BFH hat diese Auffassung nun in zwei wegweisenden Urteilen bezüglich laufender Erträge aus einer stillen Beteiligung und einem Genussrecht am Arbeitgeberunternehmen eindeutig bestätigt.
Sophie Henkel (Mon,) studied this question.