Zusammenfassung Die Frage nach der ertragsteuerlichen Beurteilung personalloser Betriebsstätten ist maßgeblich durch den Streit um das Verständnis der „significant people functions“ im OECD-Betriebsstättenbericht 2010 (OECD-Report 2010) und ihrer Bedeutung für die Zurechnung von Gewinnanteilen zu Betriebsstätten geprägt. Dabei erstarkt die Auffassung, dass die Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV) mit ihrer Ausfüllung des Begriffs „Personalfunktion“ andere Maßstäbe festlegt als ursprünglich durch den OECD-Report 2010 vorgesehen. Zudem sieht sich die formell-gesetzliche Ermächtigungsgrundlage der BsGaV (§ 1 Abs. 6 AStG) in der Literatur verfassungsrechtlichen Vorwürfen ausgesetzt. Damit wird die BsGaV als gesetzlicher Maßstab für die Gewinnabgrenzung bei Betriebsstätten zunehmend in Zweifel gezogen - ein Umstand, der zu Rechtsunsicherheit führt. Der Beitrag ist von der Frage motiviert, inwieweit sich diese Unsicherheit ausräumen lässt. Es wird daher aufgezeigt, wie sich die inhaltlichen Unterschiede innerhalb der Rechtsquellen einerseits und die verfassungsrechtlichen Zweifel an der Verordnungsermächtigung der BsGaV andererseits für den Rechtsanwender auswirken.
Lars-Henrik Kahle (Thu,) studied this question.