Zusammenfassung Ein Mitglied des ersten Aufsichtsrats der in 2011 gegründeten AG soll nach dem Urteil des BGH für schädliche Geschäfte haften, die 2015 erfolgten. Der BGH übersieht, dass der Beklagte bereits am 31.8.2012 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden war.
Michael Hoffmann-Becking (2026) studied this question.