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February 21, 2026Die Aktiengesellschaft0 citations

Begrenzte Amtszeit des ersten Aufsichtsrats der AG — Kommentar zu BGH v. 14.10.2025 – II ZR 78/24, AG 2026, 42

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MHMichael Hoffmann-Becking

Key Points

  • Die zentrale Frage ist, ob ein ausgeschiedenes Aufsichtsratsmitglied für Geschäfte haftet, die nach seinem Ausscheiden getätigt wurden.
  • Analyse des Urteils des BGH vom 14.10.2025
  • Überprüfung der relevanten rechtlichen Grundlagen
  • Bewertung der Fristen und Haftungsbestimmungen
  • Das BGH-Urteil kam zu dem Schluss, dass das Mitglied für die Geschäfte haftet.
  • Es wurde übersehen, dass der Beklagte bereits 2012 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden war.
  • Das Urteil wirft Fragen zu den Haftungsfristen auf.

Abstract

Zusammenfassung Ein Mitglied des ersten Aufsichtsrats der in 2011 gegründeten AG soll nach dem Urteil des BGH für schädliche Geschäfte haften, die 2015 erfolgten. Der BGH übersieht, dass der Beklagte bereits am 31.8.2012 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden war.

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Cite This Study

Michael Hoffmann-Becking (2026) studied this question.

synapsesocial.com/papers/69994c4b873532290d020aa2https://doi.org/10.9785/ag-2026-710413
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