Der Artikel untersucht den doktrinären und vergleichenden rechtlichen Ansatz zur Umsetzung des Kriegsrechts. Das Objekt der Studie sind die rechtlich regulierten sozialen Beziehungen, die im Zusammenhang mit der Entwicklung und Umsetzung des rechtlichen Regimes des Kriegsrechts entstehen. Das Subjekt der Studie sind die theoretischen, rechtlichen und organisatorischen Probleme der Gewährleistung des rechtlichen Regimes des Kriegsrechts. Die methodologische Basis der Studie ist die dialektische Methodologie. Der systematische Ansatz ermöglichte die Entwicklung eines Mechanismus für das Funktionieren und die Entwicklung des Kriegsrechts als rechtliche und wissenschaftliche Institution. Im Verlauf der Studie wurden Methoden der Analyse, Synthese, Modellierung, Prognose, vergleichendes Recht, formal-logische, konkrete-historische, statistische, soziologische und andere allgemeine wissenschaftliche sowie spezifische Methoden angewendet. Es wird darauf hingewiesen, dass die innerbranchliche Differenzierung der verwaltungsrechtlichen Normen und Institutionen sowie die Herausbildung einer autonomen Bildung innerhalb dieser - das verwaltungsrechtliche Regime des Kriegsrechts - die Anerkennung des Faktums anzeigen, dass das Kriegsrecht als Institution des Verwaltungsrechts und als Forschungsobjekt der Wissenschaft des Verwaltungsrechts erhebliche Spezifika aufweist. In der Struktur des verwaltungsrechtlichen Regimes werden folgende Elemente unterschieden: organisatorisch; normativ; kausal; prozessual; versorgend; materielle; kompetenzrechtliche; statusbezogene. Die Statik des Kriegsrechts wird als die eingehende Phase der verwaltungsrechtlichen Regelung dieses Instituts des Verwaltungsrechts betrachtet. Durch die theoretische Analyse des verwaltungsrechtlichen Regimes des Kriegsrechts und der praktischen Anwendung wird der Zweck seiner Anwendung bestimmt und begründet - die Einhaltung der legitimen Rechte und Freiheiten der Objekte des Regimeeinflusses, deren Rechtsstatus sich unter diesen Bedingungen ändern kann. In bestimmten Fällen ist die Anwendung des Kriegsrechts das einzig mögliche rechtliche Mittel, das, während ein Gleichgewicht zwischen der Unvermeidlichkeit minimaler Einschränkungen des Rechtsstatus der Objekte des Regimeeinflusses aufrechterhalten wird, es ermöglicht, Ordnung in jene Gruppen sozialer Beziehungen zu bringen, die am dringendsten einer Regulierungsintervention bedürfen.
Prots et al. (Mon,) untersuchten diese Frage.