Der Artikel beschäftigt sich mit dem Konzept des Unternehmens als rechtliche Kategorie. Nach dem traditionellen Ansatz ist ein Unternehmen eine Geschäftseinheit, die den Status einer juristischen Person hat und in verschiedenen organisatorischen und rechtlichen Formen existieren kann. Gleichzeitig definiert die aktuelle ukrainische Gesetzgebung ein Unternehmen als einen einheitlichen Vermögenskomplex. Dieser duale Ansatz muss korrigiert werden, da derselbe rechtliche Begriff nicht in unterschiedlichen Bedeutungen verwendet werden sollte. Dieser duale Ansatz sollte im Rahmen der legislativen Neukodifizierung korrigiert werden, an der derzeit juristische Wissenschaftler arbeiten. Bestimmte Schritte wurden mit der Verabschiedung des Gesetzes der Ukraine im Jahr 2025 unternommen, das die Besonderheiten der Regulierung der Tätigkeiten bestimmter Arten von juristischen Personen und deren Vereinigungen für die Übergangsperiode definiert. In diesem Gesetz wird der Begriff ‚Unternehmen‘ ausschließlich für staatliche, treuhänderische und kommunale Unternehmen verwendet; und das Unternehmen wird von anderen Arten von juristischen Personen, insbesondere von Unternehmensvereinigungen, getrennt. Das Gesetz sieht die Übergangsverwandlung aller Unternehmen in die Rechtsform von Gesellschaften (unternehmerische oder nicht-unternehmerische) vor. Somit sieht der Gesetzgeber den Verzicht auf das Konzept eines Unternehmens als Geschäftseinheit vor und betrachtet es ausschließlich als Gegenstand des Eigentums - einen einheitlichen Vermögenskomplex. Der Begriff ‚Unternehmen‘ wird in Rechtsakten, einschließlich Nebenordnungen, weitverbreitet verwendet und bezieht sich in vielen Fällen im selben Dokument sowohl auf eine Geschäftseinheit als auch auf Eigentum, abhängig vom Kontext der rechtlichen Bestimmung. Daher wird die Umsetzung dieser Idee in der Gesetzgebung eine mühevolle Überarbeitung zahlreicher Gesetzesakte erfordern; sie wird auch die Reorganisation von Informationsdatenbanken, insbesondere des einheitlichen Staatsregisters der Unternehmen und Organisationen der Ukraine, erfordern. Gleichzeitig verbindet die etablierte Bedeutung des Begriffs ‚Unternehmen‘ es definitiv mit juristischen Personen, die wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben. Die Ausschluss von ‚Unternehmen-Subjekt‘ aus der juristischen Terminologie würde außergewöhnliche organisatorische, intellektuelle und finanzielle Anstrengungen erfordern und erscheint daher unbegründet. Um einen doppelten Ansatz bei der Interpretation des Begriffs Unternehmen zu vermeiden, ist es ratsam, den Status einer Geschäftseinheit beizubehalten, ohne ihn mit einem einheitlichen Vermögenskomplex zu identifizieren.
Є.Ю. Подорожній (Di.,) hat diese Frage untersucht.
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