Seit dem Ende des Krieges in Bosnien und Herzegowina (BiH) im Jahr 1995 wurden Hunderte von Personen von internationalen, nationalen und ausländischen Gerichten wegen verschiedener Kriegsverbrechen verurteilt, darunter das schrecklichste Verbrechen des Völkermords in Srebrenica. Dennoch wurden in den letzten drei Jahrzehnten in der Öffentlichkeit kontinuierlich Beispiele für die Leugnung, Minimierung und Billigung dieser Verbrechen registriert. Es ist besonders gefährlich, dass die Leugnung dieser Verbrechen eine institutionelle Form annimmt. Diese leugnenden Praktiken sind vor allem in der Entität Republika Srpska (RS) in BiH sowie im benachbarten Serbien, Montenegro und Nordmazedonien anzutreffen. Im Jahr 2021 wurden vom Hochkommissar in BiH Änderungen des Strafgesetzbuches der BiH auferlegt, durch die die Leugnung von Völkermord und anderen Kriegsverbrechen kriminalisiert wurde. Leider hat die Kriminalisierung dieser Verbrechen die Leugner nicht aufgehalten. Obwohl über 100 Strafanzeigen erstattet wurden, hat die Staatsanwaltschaft der BiH nur zwei Anklagen erhoben, und bis heute wurde keiner der gemeldeten Personen verurteilt. Dieser Artikel kritisiert diese Art der Strafverfolgung. Das Ziel des Artikels ist es, die Wege zu untersuchen, auf denen bestimmte politische Eliten den Völkermord und andere Kriegsverbrechen in BiH leugnen, sowie die Strafverfolgung von Leugnern vor den strafrechtlichen Behörden der BiH zu analysieren. Der Autor versucht, die folgenden Forschungsfragen zu beantworten: (1) Was sind die dominierenden Wege, Völkermord und andere Kriegsverbrechen in der Öffentlichkeit zu leugnen, und wer sind die häufigsten Leugner? (2) Wie wurde die Leugnung dieser Verbrechen kriminalisiert, und verfolgen die zuständigen Gerichte in BiH die Leugner strafrechtlich? (3) Welche möglichen Auswirkungen hat die Leugnung dieser Verbrechen auf die Menschenrechte und Freiheiten der Opfer, und schränkt die Kriminalisierung und mögliche Strafverfolgung der Leugner deren Meinungsfreiheit ein? Zu den Forschungsmethoden gehören Analyse und Synthese, Induktion und Deduktion sowie einen normative und dogmatische Ansatz. Am Ende schließt der Autor über die Auswirkungen der Strafverfolgung von Völkermordleugnung auf die Menschenrechte und Freiheiten, einschließlich der durch Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierten Meinungsfreiheit.
Vedad Gurda (Sun,) untersuchte diese Frage.
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