Die rechtliche Regelung der Interaktion zwischen der Staatsanwaltschaft und der lokalen Selbstverwaltung in der Gesetzgebung der postsowjetischen Staaten weist gewisse Spezifika auf. Die meisten Länder streben jedoch an, einen bestimmten Mindestgrad an Aktivitäten festzulegen, innerhalb derer die Zusammenarbeit mit den Kommunalbehörden erfolgt, was im Allgemeinen nicht nur auf eine qualitative Steigerung des Niveaus der gegenseitigen Beziehungen zwischen diesen Entitäten hinweist, sondern auch auf eine Verbesserung der Möglichkeiten des Staatsanwaltsystems, den Zustand der Rechtmäßigkeit in der kommunalen Bildung zu beeinflussen. Im Rahmen dieses Artikels werden unter Verwendung allgemeiner wissenschaftlicher Methoden (Vergleich, Analyse und Synthese) und privater wissenschaftlicher Methoden (formell-rechtliche Methode und Methode der Auslegung von Rechtsnormen) bestimmte Bestimmungen erörtert, die die Bildung von Modellen der Interaktion zwischen der Staatsanwaltschaft und den lokalen Regierungen in den GUS-Ländern definieren. Unter den benannten Modellen der Interaktion werden folgende hervorgehoben: 1) ein Modell, das durch die Festlegung der Haupttypen der Interaktion zwischen der Staatsanwaltschaft und den lokalen Regierungsbehörden in Abwesenheit einer speziellen Regel zu ihrer Interaktion gekennzeichnet ist (Russland, Weißrussland, Usbekistan und Tadschikistan); 2) ein Modell, das durch das Vorhandensein einer speziellen Regel zur Interaktion zwischen der Staatsanwaltschaft und den lokalen Regierungsbehörden gekennzeichnet ist, während bestimmte Bereiche ihrer Interaktion spezifiziert werden (Kasachstan, Kirgisistan, Turkmenistan); 3) ein Modell, das durch das Fehlen einer gesetzlichen Regelung der Interaktion zwischen der Staatsanwaltschaft und den lokalen Regierungsbehörden gekennzeichnet ist (Aserbaidschan, Armenien, Moldawien). Der Forscher schlägt vor, den Ansatz zur Interaktion mit den lokalen Selbstverwaltungsbehörden, der im Modellgesetz der GUS-Mitgliedstaaten „Über die Staatsanwaltschaft“ reflektiert ist, in die nationale Gesetzgebung zu implementieren, um die Interaktion mit öffentlichen Behörden, lokalen Selbstverwaltungsbehörden, anderen Körperschaften und Organisationen zur Sicherstellung der Menschenrechte und Freiheiten sowie des Bürgers als unabhängigen Grundsatz der Organisation und Tätigkeit und der Funktion der Staatsanwaltschaft zu konsolidieren.
Aleksey Nadin (Mi,) untersuchte diese Frage.
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