Der Artikel analysiert die Trends in der Entwicklung des Rechts im digitalen Zeitalter sowie die positiven und negativen Konsequenzen der rechtlichen Digitalisierung für die Gesellschaft. Der Autor betrachtet die Vorschläge einzelner Autoren zur Erweiterung des Kreises der Rechtssubjekte, die rechtliche Personlichkeit elektronischer Personen, robotergestützter Systeme basierend auf künstlicher Intelligenz, anderer technischer Geräte sowie hochorganisierter Tiere anerkennen. Die Arbeit bietet auch einige Überlegungen zugunsten der Wahrung der „menschlichen Natur“ des Rechtssubjekts. Als Alternative zur Einbeziehung technischer Geräte in die Rechtssubjekte wird vorgeschlagen, eine spezielle Gruppe (mehrere Gruppen) rechtlicher Phänomene rechtlich zu anerkennen (zu konstituieren), die durch die Kombination der Merkmale von Subjekt und Objekt des Rechts (Übergangszustände von Subjekt-Objekt) gekennzeichnet sind. Ein weiterer Vorschlag ist, für sie ein spezielles rechtliches Regime einzuführen, das nicht mit der Anerkennung ihrer Rechtsfähigkeit, der Gewährung subjektiver Rechte und rechtlicher Pflichten verbunden ist. Ihre „Mission“ im Recht sollte darin bestehen, technische und unterstützende, exekutive Funktionen sowie Aufgaben zu erfüllen.
S. Arkhipov (Sun,) hat diese Frage untersucht.