Der Artikel untersucht die substantiellen und prozeduralen Aspekte der öffentlichen Ordnungsklausel, die in allen Ländern als klassisch gilt. Die Anwendung dieser Klausel gibt den Staatsgerichten die Grundlage, die Entscheidung eines nichtstaatlichen Streitbeilegungsorgans als illegal anzuerkennen oder die Anerkennung eines ausländischen Schiedsspruchs abzulehnen; oder zu verweigern, einen Vollstreckungsbescheid für solche Entscheidungen auszustellen. Das Verfassungsgericht der Republik Kasachstan empfahl der Regierung, die Möglichkeit zu prüfen, die Definition des Begriffs „öffentliche Ordnung“ im Gesetz der Republik Kasachstan „Über Schiedsgerichtsbarkeit“ klar und rechtlich verbindlich zu sichern, „um ihre formale Gewissheit und Klarheit zu gewährleisten“. Die Relevanz des Themas ergibt sich aus der Zunahme von Anträgen von Teilnehmern an Schiedsverfahren auf die Ausstellung von Vollstreckungsbescheiden für Schiedsentscheidungen und einer Vielzahl von Anträgen auf Aufhebung von Schiedsentscheidungen. Insbesondere werden die Beschwerden durch eine Verletzung der öffentlichen Ordnung begründet, oder die Gerichte sehen eigenständig in den rechtlichen Beziehungen der geprüften Fakten von Verletzungen der öffentlichen Ordnung und in Abwesenheit eines ausländischen Elements. Die Neuheit des Themas ergibt sich aus dem Fehlen wissenschaftlicher Veröffentlichungen in der modernen Rechtsliteratur Kasachstans zur rechtlichen Essenz des Inhalts der öffentlichen Ordnung, ihrer rechtlichen Definition; sowie die Betrachtung von Beispielen für die Anwendung der Klausel zur öffentlichen Ordnung in der gerichtlichen Praxis. Die wichtigsten Schlussfolgerungen der Studie sind die Anerkennung des Begriffs „öffentliche Ordnung“ als wertende Kategorie, die in jedem Einzelfall von den Gerichten individuell zu qualifizieren ist. Die Ergebnisse der Analyse weisen auf einen Trend in der gerichtlichen Praxis Kasachstans hin, der die Anfechtung von Schiedsentscheidungen aufgrund von Verletzungen der öffentlichen Ordnung bei der Beteiligung von Einwohnern Kasachstans betrifft.
Sara Idrysheva (Di,) untersuchte diese Frage.
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