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Das derzeitige System der öffentlichen Interessenklage im Verwaltungsrecht hat unüberwindbare Einschränkungen in Bezug auf den Umfang des Falls, den Hauptverantwortlichen der Anklage, und es gibt Begrenzungen in den Funktionen der Staatsanwaltschaft sowie in der Bildung eines stark miteinander vernetzten Modells. Es ist schwierig, das öffentliche Interesse im nachträglichen Entschädigungsmodus umfassend zu wahren. Daher besteht die Notwendigkeit einer Anpassung des Systems der öffentlichen Interessenklage im Verwaltungsrecht sowie dem Aufbau von präventiven Verwaltungsöffentlichen Interessenklagen. Die Umsetzung präventiver Verwaltungsinteressenklagen benötigt eine ausgereifte theoretische Unterstützung und muss den aktuellen Bedürfnissen der Realität entsprechen. Der Aufbau präventiver öffentlicher Interessenklagen beginnt mit der Definition des Umfangs des Falls, der Klärung des Hauptverantwortlichen der Anklage, der Erweiterung der Funktionen der Staatsanwaltschaft und der Einrichtung eines Systems von reisenden Staatsanwälten für öffentliche Interessenklagen.
Ting Hu (Sat,) hat diese Frage untersucht.
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