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Vor der Erlassung der Verordnung des Obersten Gerichtshofs Nr. 2 von 2008 verließen sich die Richter in Fällen von Scharia-wirtschaftlichen Streitigkeiten hauptsächlich auf rechtliche Quellen aus den kutub al-turāṡ (klassischen fiqh-Texten), einschließlich solcher, die sich auf fiqh al-qadā’ (Rechtswissenschaft über die Gerichtsbarkeit) beziehen. Nach der Umsetzung dieser Verordnung haben einige Richter jedoch weiterhin das Bürgerliche Gesetzbuch in ihrer rechtlichen Argumentation integriert. Dieser Artikel untersucht den rechtlichen Rahmen zur Lösung von Scharia-wirtschaftlichen Konflikten in Indonesien. Die theoretische Grundlage, die der Autor anwendet, ist die Rechtssystemtheorie von Lawrence Meir Friedman. Diese Studie verfolgt einen normativen rechtlichen Ansatz, um das rechtliche System, das die islamische Wirtschaftsgerechtigkeit in den religiösen Gerichten Indonesiens regelt, zu erforschen. Sie untersucht Entscheidungen der religiösen Gerichte in Purbalingga, Banyumas und Purwokerto und konzentriert sich auf Urteile, die sowohl vor als auch nach der Erlassung der Verordnung des Obersten Gerichtshofs über die Zusammenstellung des islamischen Wirtschaftsrechts (KHES) gefällt wurden, sowie auf fünf Entscheidungen aus den Jahren 2018-2019. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass der rechtliche Rahmen zur Lösung islamischer wirtschaftlicher Streitigkeiten in Indonesien die Bedürfnisse der Gemeinschaft angemessen addressed hat, wobei die religiösen Gerichte ausschließliche Zuständigkeit in diesen Angelegenheiten haben. Es gibt jedoch einen fortdauernden Streit zwischen islamischen Rechtsquellen und dem Zivilrecht, das auf niederländischem Recht basiert, in den analysierten Entscheidungen. Zudem hat das Fehlen eines Kompilationsgesetzes über islamische Wirtschaftsverfahren auf der Grundlage des islamischen Rechts zur suboptimalen Umsetzung des rechtlichen Inhalts und der Kultur beigetragen. Folglich hat, gemäß Friedmans Rechtssystemtheorie, der rechtliche Rahmen zur Lösung islamischer wirtschaftlicher Streitigkeiten aus der Perspektive des islamischen Rechts noch nicht effektiv funktioniert.
Hasanudin et al. (Do,) haben diese Frage untersucht.
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