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In diesem Beitrag wird ein Vorabentscheidungsersuchen kommentiert, in dem der EuGH entschied, dass eine zehnjährige Aufenthaltsanforderung, die für langzeitaufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige gilt, um Zugang zu einem Mindesteinkommen nach italienischem Recht zu erhalten, gegen das EU-Recht verstößt.
Bornemann et al. (Mon,) haben diese Frage untersucht.
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