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Seit das Gesetz über die Religionsgerichte durch das Gesetz Nr. 3 von 2006 geändert wurde, gelten alle schariawirtschaftlichen Fälle als Zuständigkeit des Religionsgerichts. Umgekehrt wurde das Insolvenzgesetz Nr. 37 von 2004 nie mit dem geänderten Gesetz über Religionsgerichte synchronisiert. Daher bearbeitet das zuständige Gericht keine Fälle von schariawirtschaftlicher Insolvenz (al-taflis). Diese Studie zielt darauf ab, sicherzustellen, dass al-taflis nach den Prinzipien der scharia Wirtschaft von dem geeignetsten Gericht überprüft werden kann. Es handelt sich um eine normative Rechtsforschung, die primäre und sekundäre rechtliche Materialien wie Gerichtsurteile, Gesetze, Bücher, Zeitschriften, Berichte und Internetquellen verwendet, um zu analysieren und zu synchronisieren, um eine ideale Formel dafür zu erhalten, wie al-taflis-Fälle vor Gericht gelöst werden. Das Ergebnis zeigt, dass al-taflis angemessen als die absolute Zuständigkeit der Religionsgerichte festgelegt ist. Fallstudien von al-taflis-Gerichtsurteilen, die bisher vom Handelsgericht entschieden wurden, weisen auch darauf hin, dass die Prinzipien der Scharia bei den Entscheidungen nicht ausreichend berücksichtigt oder sogar ignoriert werden. Daher ist es dringend erforderlich, Synchronisationsbemühungen durch eine Änderung des Insolvenzgesetzes zu unternehmen, bis es die Ablehnung von al-taflis-Fällen durch die Religionsgerichte berücksichtigen kann. Andernfalls wird es nur ein utopisches schariawirtschaftliches Insolvenzrecht sein.
Prihasmoro et al. (Do.) haben diese Frage untersucht.