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Der Artikel widmet sich der Analyse des Instituts der besonderen Verfahren in Schiedsgerichten und bietet einen vergleichenden Überblick über zwei Arten von Tatsachen zu deren Feststellung mit rechtlicher Bedeutung: den Eigentumsfakt, die Nutzung von Eigentum als das eigene und Informationen, die den geschäftlichen Ruf von Wirtschaftsakteuren diskreditieren. Der Autor zieht eine Linie der Priorität der qualitativen Merkmale des Besitzes im verfahrensrechtlichen Vorteil der Teilnehmer am Schiedsverfahren und dem Beweisgegenstand im Fall.
Anna P. Mazurova (Thu,) hat diese Frage studiert.
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