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In Indonesien gelten drei Erbrechtsysteme, nämlich das zivile, islamische und das Gewohnheitsrecht. Diese drei Rechtssysteme werden angewendet, weil es kein nationales Erbrecht gibt, das alle indonesischen Menschen regeln kann. Ziel dieser Studie ist es, die Position und die Erbrechte von adoptierten Kindern aus der Sicht des Kapitels über Islamisches Recht (KHI) und des Gewohnheitsrechts zu erklären. Diese Forschung ist eine deskriptive normative Rechtsforschung. Da das Objekt dieser Studie das Thema der Position und der Erbrechte von adoptierten Kindern ist, betrachtet aus der Perspektive des islamischen Erbrechts und des Gewohnheitsrechts (Rechtsprechung), verwendet diese Forschungsart einen normativen juristischen Ansatz mit einem bibliothekarischen Forschungsschema. Die Forschungsergebnisse zeigten, dass adoptierten Kindern gemäß KHI nicht als Erben ihrer Adoptiveltern anerkannt werden, da das Hauptprinzip des islamischen Erbrechts eine Blutsverwandtschaft ist. Laut der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs werden adoptierten Kindern hingegen mit leiblichen Kindern gleichgesetzt und gelten als fähig, das Vermögen ihrer Adoptiveltern zu erben.
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Silfi Rizkina
Arief Suryono
Proceedings of the 2nd International Conference on Social Science (ICSS)
Sebelas Maret University
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Rizkina et al. (Mi.), untersuchten diese Frage.
synapsesocial.com/papers/68e5f501b6db643587589134 — DOI: https://doi.org/10.59188/icss.v3i2.184