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Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer treten freiwillig in einen Arbeitsvertrag ein, wobei sie sich gegenseitig über den Inhalt und die wesentlichen Elemente einig sind und sich entsprechend verpflichten, ihn in vollem Umfang so auszuführen, wie er lautet. Sollten Umstände auftreten, die die Pflichten einer Vertragspartei erschweren, oder sollte der Arbeitsvertrag nicht mehr den Erwartungen der Vertragsparteien entsprechen, erkennt das Arbeitsrecht die Möglichkeit der Änderung des Arbeitsvertrags an. Das Institut der Änderung des Arbeitsvertrags trägt dazu bei, ein Gleichgewicht zwischen dem ursprünglich abgeschlossenen Arbeitsvertrag und den nach dessen Abschluss eingetretenen Umständen herzustellen. Die Schwierigkeit, ein faires Gleichgewicht der vorgenannten Interessen zu schaffen, wird weiter kompliziert, wenn der Änderungsantrag des Arbeitsvertrags unter den Umständen eines Arbeitgeberwechsels gestellt wird. Dann stellt sich die Frage, ob es überhaupt zulässig ist, den Arbeitsvertrag zu ändern, wenn der Grund für die Änderung der Wechsel der rechtlichen Identität des Arbeitgebers ist und ob es bestimmte Bedingungen für dessen Gültigkeit gibt sowie welche Aspekte des Arbeitsverhältnisses geändert werden könnten. In diesem Beitrag behandelt die Autorin diese und weitere verwandte Fragen, indem sie rechtliche Lösungen, die Rechtsprechung und die Doktrin analysiert.
Marija Dragičević (Mi,) hat diese Frage untersucht.
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