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Dieser Artikel hinterfragt die Grenzen und binären Kategorien, die rechtliche Rahmenbedingungen, die versuchen, Abtreibung zu exceptionalisierten, für das Spektrum reproduktiver Erfahrungen schaffen. Konkret artikuliert dieses Papier, in welchem Maße die Bedeutung von Abtreibung auf verschiedene Weise umstritten ist, bis zu dem Punkt, an dem man argumentieren könnte, dass sie kein festes Verständnis hat, und welche Auswirkungen dies auf das Funktionieren des Rechts in diesem Bereich hat. Jedes rechtliche Rahmenwerk, das versucht, Abtreibung zu exceptionalisierten, wird unweigerlich eine Reihe von Erfahrungen transgressieren und die Bereitstellung und Zugänglichkeit von Pflege auf unterschiedliche Weise beeinflussen. Ausgehend von dem Thema dieser Sonderausgabe, 'Transgression', zeigt der Artikel die Instabilität und das transgressive Potenzial des Rechts in der Regulierung von Fehlgeburt, Abtreibung und Totgeburt. Fehlgeburt, Abtreibung und Totgeburt existieren auf einem Spektrum von Erfahrungen und können eine Vielzahl klinischer Begegnungen umfassen, die sich nicht klar voneinander unterscheiden lassen. Das Papier trägt zur Forschung bei, die die Entkriminalisierung der Abtreibung fordert, und tut dies, indem es oft übersehene Aspekte der Auswirkungen und Unpraktikabilität der strafrechtlichen Exceptionalisation hervorhebt. Die in diesem Papier aufgestellte Behauptung ist doppelt: Erstens beinhaltet Abtreibung eine Reihe von Merkmalen, die innerhalb eines exceptionalistischen Rahmens problematisch sind. Dies führt zu der zweiten Behauptung, dass jede exceptionalistische Abtreibungsrahmen per Definition auf die Erfahrungen von reproduktivem Verlust in vielfältiger Weise negative Auswirkungen haben wird.
Sheelagh McGuinness (Mon) hat diese Frage untersucht.
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