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Einführung. Die Relevanz dieser Forschung liegt in der Notwendigkeit, eine Integrationspolitik in Russland zu entwickeln, die einen integralen Bestandteil der Migrationspolitik darstellt, die darauf abzielt, Einwanderer in die wichtigsten sozialen Institutionen einzugliedern. Intensive Migrationsströme ohne klare Akteure, die an Integrationspolitiken beteiligt sind, führen zur Entstehung ethnischer Enklaven, zur Isolation von Migranten und zu anderen negativen Phänomenen, die wiederum eine negative Einstellung gegenüber Migranten seitens der einheimischen Bevölkerung hervorrufen. Ziel der Forschung ist es, den zeitlichen Rahmen der Einwanderungspolitik zu bestimmen, der bestimmten Modellen der Integration externer Migranten in die russische Gesellschaft entsprechen würde, die Integrationsmodelle von Migranten im Kontext der öffentlichen Migrationspolitik von 1992 bis heute zu analysieren und Empfehlungen zur Formulierung einer Integrationspolitik für Migranten zu erarbeiten. Materialien und Methoden. Die verwendeten Forschungsmethoden sind die theoretische Analyse des Textes normativer Rechtsakte, wissenschaftlicher Literatur, Methoden des Vergleichs und der Analogie, vergleichendes rechtliches und statistisches Vorgehen sowie qualitative Dokumentenanalysen als spezifische soziologische Methode. Ergebnisse. Basierend auf der Analyse verschiedener Integrationsmodelle für Migranten, die von inländischen und ausländischen Wissenschaftlern vorgeschlagen wurden, wird eine Typologie des Autors als Grundlage zur Identifizierung von Phasen und zur Charakterisierung der Arten der realen Integrationsmodelle gegeben. Der Bedarf zur Verbesserung des Managements von Migrationsprozessen im Bereich der Integrationspolitik wird begründet, und Schritte zur Bildung eines angemessenen Integrationsmodells werden aufgezeigt. Fazit. Bis heute wurde in der Russischen Föderation eine beträchtliche Menge an Arbeit geleistet, um ein System der soziokulturellen Integration von Einwanderern zu schaffen. Die Integrationspolitik ist jedoch noch nicht ausreichend ausgereift; es wurde kein Bundesgesetz verabschiedet, um die relevanten sozialen Beziehungen angemessen zu regeln.
Osadchaya et al. (Fr,) untersuchten diese Frage.