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Der Artikel begründet das Umweltaudit als Element der Umweltunterstützung für wirtschaftliche und andere Tätigkeiten. Die Beschreibung der Objekte, Subjekte und das Verfahren für die Durchführung ermöglichen den Schluss, dass es ein etabliertes Element dieser Unterstützung ist, das in der Phase der Umsetzung von Planungs- und anderen Entscheidungen bezüglich wirtschaftlicher und anderer Tätigkeiten stattfindet. Die Position der separaten rechtlichen Regelung von Auditaktivitäten und Umweltaudits, die durch das Umweltschutzrecht geregelt sind, wird aufgezeigt. Bei der Bestimmung der Finanzierungsquelle für ein obligatorisches Umweltaudit wird vorgeschlagen, einen selektiven Ansatz je nach Grundlage für dessen Durchführung zu verfolgen, im Gegensatz zum bestehenden rechtlichen Ansatz, es nur auf Kosten der geprüften Entitäten zu finanzieren. Der Artikel enthält spezifische Vorschläge zur Verbesserung der rechtlichen Regelung der betreffenden Beziehungen.
O. MOROZ (Fr.) hat diese Frage untersucht.
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