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Die formale Quelle des Strafrechts sollte als jene Rechtsakte anerkannt werden, die von den Gerichten direkt zur Lösung von Strafsachen angewendet werden können und auf die das Gericht in einer gerichtlichen Entscheidung direkt Bezug nehmen muss, um seine Entscheidung zu begründen. Die Strafrechtsdoktrin hat überzeugend die Mehrquellenhaftigkeit des Zweigs des Strafrechts nachgewiesen. Gleichzeitig fehlt der modernen Doktrin der Quellen ein differenzierter Ansatz für ihre Analyse und Präsentation. Die Umsetzung eines systematischen Ansatzes im Kontext einer allgemeinen theoretischen Doktrin der Ausdrucksformen des Rechts ermöglicht es uns, mehrere inhaltlich divergente Gruppen unter den Quellen des Strafrechts zu identifizieren: a) Quellen der Regelung strafrechtlicher Beziehungen, die keine strafrechtlichen Regelungen enthalten; b) Quellen, die strafrechtliche Regelungen festlegen, einschließlich des Strafgesetzbuchs als einzige Quelle, die Verbrechen und Strafbarkeit sozial gefährlicher Handlungen definiert; c) Quellen der normativen Spezifikation strafrechtlicher Regelungen; d) Quellen der Auslegung von strafrechtlichen Regelungen. Schlüsselwörter: Quelle des Strafrechts, systematischer Ansatz, Quelle der Festlegung einer Ordnung, Quelle der Präzisierung einer Ordnung, Quelle der Auslegung einer Ordnung.
Yuriy Pudovochkin (2024) untersuchte diese Frage.
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