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Die Durchsetzung des transnationalen Strafrechts liegt nahezu ausschließlich in den Händen nationaler Behörden. Staatsanwälte und ermittelnde Richter spielen in diesem Bereich eine Schlüsselrolle. Dies erzeugt eine scheinbar dichotome Situation, in der nationale Stellen mit Kriminalität konfrontiert sind, die von Natur aus transnational ist. Jeder Richter und jeder Staatsanwalt wird in erster Linie erwartet, sein eigenes nationales Rechtsordnung zu dienen, gebunden an die Grenzen seiner Zuständigkeit, die durch nationales Recht festgelegt sind, und letztendlich eine Entscheidung vor einem nationalen Gericht zu treffen. Dieser Artikel reflektiert über die Rolle der Justizbehörden im Kampf gegen transnationale Kriminalität. Durch verschiedene völkerrechtliche Verpflichtungen wird von ihnen erwartet, dass sie miteinander koordinieren und verpflichtet sind, die Instrumente der internationalen Zusammenarbeit, die ihnen zur Verfügung stehen, angemessen zu nutzen. In den letzten zehn Jahren ist eine kleine Menge an Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte entstanden, die einen Standard dafür festlegt, wie Justizbehörden mit bestimmten Arten von grenzüberschreitender Kriminalität umgehen sollten. Ungeachtet dieser Verpflichtungen zeigen einige empirische Studien, dass es viel Spielraum für die Verbesserung der Leistung unserer nationalen Justizorgane in diesem Bereich gibt.
BdJ De Jonge (Fri,) studierte diese Frage.
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