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Der Artikel widmet sich der Untersuchung der Funktionen des Staatsanwalts in den gerichtlichen Phasen des Strafverfahrens und bietet eine Analyse statistischer Daten der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation zur Beteiligung von Staatsanwälten an Strafverfahren. Die gewonnenen Ergebnisse erlauben die Feststellung, dass der Staatsanwalt im Strafverfahren zwei Funktionen erfüllt: die strafprozessuale Funktion der Anklage und die verfassungsrechtliche sowie rechtliche Funktion der Aufsicht über die Einhaltung der Verfassung der Russischen Föderation und die Ausführung von Gesetzen. Gleichzeitig unterstützt der Staatsanwalt in den Verhandlungsphasen (vor dem Gericht erster Instanz) und den Berufungsverfahren, wenn das Prinzip der streitigen Parteien vollständig umgesetzt wird, die staatliche Anklage, wodurch er die prozessuale Funktion der Anklage erfüllt. In den verbleibenden Phasen des Gerichtsverfahrens übt der Staatsanwalt die Funktion der Aufsicht über die Einhaltung des Rechts aus. Es wird die Schlussfolgerung formuliert, dass der vorgeschlagene Ansatz eine Neubewertung der Rolle des Staatsanwalts im Strafverfahren aus der Perspektive des verfassungsrechtlichen und rechtlichen Status der russischen Staatsanwaltschaft erfordert sowie Änderungen an den Normen des Strafprozessrechts.
K. A. Tabolina (Thu,) hat diese Frage untersucht.
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