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Zusammenfassung Bislang haben 21 Länder reservierte Parlamentssitze für ihre im Ausland lebenden Bürger eingeführt – und einige danach wieder zurückgezogen. Die bestehende Literatur über diese Form der Sondervertretung hat dieses Thema entweder empirisch oder normativ untersucht. Wir verbinden diese beiden Ansätze basierend auf den Hauptdimensionen der institutionellen Variation der Sondervertretung: (1) Anspruchsberechtigung, (2) Struktur der Wählerschaft und (3) Wahlproportionalität. Zunächst erörtern wir jede Dimension aus einer normativen Perspektive. Im zweiten Schritt kartieren wir die Bandbreite der empirischen Variation und heben die häufigsten Regelungen hervor. Wir kommen zu dem Schluss, dass die normative Rechtfertigung für Sondervertretung im Allgemeinen schwach ist, einige institutionelle Konfigurationen jedoch weniger Probleme aufwerfen. Insbesondere sehen wir weniger Schwierigkeiten mit der Sondervertretung, wenn die Wahlbeteiligung auf die erste Generation von Emigranten beschränkt ist und wenn sie verwendet wird, um den Wähler Einfluss der nicht ansässigen Bevölkerungsgruppen zu begrenzen, die einen großen Anteil des Gesamtwählers ausmachen. Indem wir unsere normative Diskussion auf eine empirische Kartierung stützen, überbrücken wir zwei getrennte Literaturen zur Sondervertretung nicht ansässiger Staatsbürger.
Reguero et al. (Fri,) haben diese Frage untersucht.