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Ronald Dworkin spricht von moralischen Standards im Recht als rechtlichen Prinzipien. Die Einbeziehung von Prinzipien als inhärent im Recht wirft zwei Probleme auf. Erstens, das Problem der Objektivität rechtlicher Entscheidungen: Wie kann die Entscheidung eines Richters basierend auf moralischen Werten gerechtfertigt oder erklärt werden? Ist eine Entscheidung, die auf moralischen Werten basiert, richtig oder falsch? Wenn die Entscheidung auf Moral basiert, besteht die Möglichkeit, dass diese Entscheidung durch das subjektive Urteil des Richters beeinflusst wird. Wie kann dann Objektivität erreicht werden? Die Frage der Objektivität moralischer Urteile nimmt eine zentrale Stellung in Dworkins Rechtstheorie ein. Er glaubt, dass es eine richtige Antwort auf fast alle rechtlichen Fragen gibt, ohne auf Elemente außerhalb seiner selbst (nicht-rechtliche Elemente) zurückgreifen zu müssen. Wenn moralische Urteile "subjektiv" sind, kann die These über eine richtige Antwort nicht verteidigt werden. Zweitens enthält Dworkins Ansicht, dass moralische Werte objektiv sind - was bedeutet, dass die Ansprüche an diese Werte ebenfalls objektiv sind - ein weiteres Problem, nämlich ein moralisches Dilemma, das aus einem Konflikt zwischen Werten resultiert. Um dieses Problem zu lösen, entwickelte Dworkin den Begriff eines einheitlichen Wertes.
Petrus CKL Bello (Fr,) untersuchte diese Frage.
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