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Rechtliche Verpflichtungen gegenüber zukünftigen Generationen zu konzipieren ist herausfordernd—insbesondere aus einer positivistischen Perspektive und wenn Verpflichtungen und Ansprüche als korrelativ verstanden werden. Rechtliche Verpflichtungen gegenüber zukünftigen Generationen werden oft von vornherein abgelehnt, wenn (und insofern) es keine ausdrückliche Anerkennung oder etablierte Doktrin gibt. Dies vernachlässigt die Kraft einer fundierten rechtlichen Auslegung. Ich argumentiere, dass Verpflichtungen gegenüber zukünftigen Menschen und Generationen im relationalen Charakter der Menschenrechte verwurzelt sind und dass ihre Positivität kein Problem in einer Rechtsordnung darstellt, die Normtexte enthält, die vernünftigerweise als Anerkennung der Menschenrechte interpretiert werden können; keine zusätzliche Gesetzgebung ist erforderlich, damit diese Verpflichtungen Teil des positiven Rechts sind. Diese Behauptung basiert auf einem (neuen) Konzept der Grundrechte, das mit dem rechtlichen Positivismus vereinbar ist.
Svenja Behrendt (Wed,) hat diese Frage untersucht.