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Zusammenfassung Während das Menschenrecht auf eine gesunde Umwelt weltweit kodifiziert wird, hinken einige Systeme hinterher. Ein auffälliger Nachzügler ist der Europarat, der derzeit seinen vierten Versuch unternimmt, dieses Recht anzuerkennen. Dieser Artikel untersucht die in diesem System vorgelegten Vorschläge im Hinblick auf übergreifende Debatten über Klimagerechtigkeit und Umweltrechte, bevor er sich speziell mit den räumlichen und zeitlichen Grenzen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und den institutionellen Merkmalen ihres Gerichts befasst. Zunächst beschreibt der Artikel, was der Autor als den aktuellen liminalen Moment in der Entwicklung des Menschenrechtsrechts sieht, eine Übergangszeit, in der etablierte rechtliche Konzepte in Frage gestellt oder bekräftigt werden können. Zweitens umreißt er aktuelle Vorschläge zur Lokalisierung und Konzeptualisierung des Rechts auf eine gesunde Umwelt innerhalb des Europarats. Bei der Bewertung verschiedener Optionen plädiert er dafür, dieses Recht in die EMRK aufzunehmen. Drittens diskutiert der Artikel das Potenzial des Rechts, die räumlichen und zeitlichen Beschränkungen der rechtlichen Subjektivität und den Schutz durch die Konvention neu zu gestalten. Diese Vorschläge kommen zu einem entscheidenden Zeitpunkt, da die Fähigkeit des Systems, Menschenrechte vor umweltbedingten Auswirkungen zu schützen, durch Klimaklagen getestet wird. Der Artikel versteht diese Entwicklungen als miteinander verbundene Aspekte und erörtert, ob die aktuellen Vorschläge die Forderungen nach Klimagerechtigkeit erfüllen könnten, indem sie den Schutz zukünftigen Generationen und für extraterritoriale Umweltfolgen erweitern.
Corina Heri (Mo.) untersuchte diese Frage.