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Ziel: Die Einschränkungen der Küstengemeinden stellen ein Hindernis für die Erfüllung der passiven Wahlrechte bei Wahlen dar. Es bedarf eines Konzepts zur Beantwortung dieser Probleme. Ziel dieses Artikels ist es, das Konzept zur Erfüllung der passiven Wahlrechte von Küstengemeinden als Kandidaten für regionale Parlamente zu entwickeln. Methode: Diese normative Rechtsforschung verwendet rechtliche, prinzipielle und konzeptionelle Ansätze. Die Daten stammen aus primären rechtlichen Materialien, sekundären rechtlichen Materialien und tertiären rechtlichen Materialien, die qualitativ-deskriptiv analysiert werden. Ergebnis: Das Recht auf allgemeines Wahlrecht ist in Artikel 27 der indonesischen Verfassung, im Beschluss Nummer 011-017/PUU-I/2003 des Verfassungsgerichts und in Artikel 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte geregelt, die die Achtung der Menschenrechte ohne Diskriminierung garantiert. Das eingeschränkte soziale Leben der Küstengemeinden, die als marginalisierte Gruppen eingestuft werden, ist kein Grund dafür, dass sie ihre Rechte zur Kandidatur für legislativen Mitglieder nicht wahrnehmen können. Affirmative Politiken sind notwendig, um gleiche Chancen zu erhalten, um Gleichheit und Gerechtigkeit in der Erfüllung ihrer Rechte zu erreichen. Fazit: Die Anwesenheit des Gesetzes ist notwendig, um den Prozess der Veränderung der Gesellschaft hin zu Erneuerung zu unterstützen. Drei Dinge sind notwendig, um die passiven Wahlrechte von Küstengemeinden zu erfüllen, nämlich die Bereitstellung von affirimativen Politiken, das Muster der Zusammenarbeit aller Beteiligten und die Verbesserung der Humanressourcen.
Haryanti et al. (Di.,) untersuchten diese Frage.