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Dieser Artikel widmet sich der Untersuchung des Begriffs „das Mittelalter“ als Phänomen der Rechtsgeschichte der Menschheit durch die derzeit bestehenden wissenschaftlichen Ansätze zu seiner Interpretation: formal-chronologisch, sozial-ökonomisch und sozial-kulturell oder komplex. Basierend auf letzterem Ansatz lenken die Autoren die Aufmerksamkeit auf die Zweckmäßigkeit, im Rahmen der historisch-rechtlichen Forschung einen spezifischen sozial-rechtlichen Ansatz zur Definition des analysierten Begriffs herauszuheben. Im Rahmen des Artikels stellen die Autoren auf der Grundlage der Analyse historischer und historisch-rechtlicher Literatur fest, dass es in der modernen historisch-rechtlichen und historischen Wissenschaft kein einheitliches stabiles Verständnis des Begriffs „das Mittelalter“ gibt, und bieten eine eigene Definition dieses Begriffs an.
Maksimov et al. (Fri,) haben diese Frage untersucht.
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