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Zusammenfassung Viele Investitionsschiedsverfahren sind aus Investitionen entstanden, die durch Hilfequellen finanziert wurden. Dennoch bleibt der rechtliche Rahmen für die Auszahlung von Hilfen in Investitionsentscheidungen und in der Literatur zum internationalen Investitionsrecht weitgehend unerforscht. Dieser Artikel ist ein erster Versuch, die Wechselwirkungen zwischen diesen beiden Rechtsordnungen zu identifizieren. Er stellt fest, dass 1) multilaterale und bilaterale Hilfsinstitutionen keine perfekten Dritten im Verhältnis zwischen Investor und Staat sind; vielmehr beeinflussen sie den Inhalt von Investitionsverträgen, überwachen die Durchführung der Verträge und spielen eine Rolle bei der Streitverhütung und -lösung; 2) Unsicherheiten bezüglich der Zuständigkeit von Investitionsgerichten über hilfsfinanzierte 'Investitionen' bestehen; 3) Entwicklungsinstitutionen können als streitende und nicht-streitende Parteien an den Schiedsverfahren teilnehmen, die aus hilfsfinanzierten Projekten entstehen. breiter gefasst schlägt der Artikel vor, dass der zunehmende Trend, Hilfen zu nutzen, um private Investitionen zu incentivieren, einen integrierten und somit realistischeren Ansatz für die verschiedenen Entwicklungfinanzierungsflüsse erfordert.
Milena Mottola (Mi,) hat diese Frage untersucht.