Gegenstand dieses Artikels ist die Anwendbarkeit von Muster-Doppelbesteuerungsabkommen und den entsprechenden Kommentaren bei der Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen. Dieses Thema wird seit langem in der Wissenschaft und Praxis diskutiert, bedingt durch die Notwendigkeit, die Interpretationswerkzeuge zu erweitern. Leider ist der rechtliche Status von Musterabkommen und den Kommentaren dazu nicht geregelt, noch das Recht, sich bei der Auslegung von Steuerabkommen auf sie zu beziehen. Ziel dieses Artikels ist es, die rechtliche Natur von Muster-Doppelbesteuerungsabkommen zu analysieren, ihren Platz in der rechtlichen Hierarchie der Auslegungsmittel von Steuerabkommen zu bestimmen und die Bedingungen zu identifizieren, unter denen die Ergebnisse dieser Verfahren verbindlich sind. Bei der Erstellung dieses Artikels wurden analytische, historische, deduktive, induktive, systematische und funktionale Forschungsmethoden verwendet. Die wichtigsten Ergebnisse der Studie sind die Bedingungen, unter denen Kommentare zu Mustersteuerabkommen als ergänzende Mittel zur Auslegung von Steuerabkommen im Sinne von Artikel 32 des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge von 1969 betrachtet werden können, sowie die Bedingungen, unter denen der Rückgriff auf Modelle und Kommentare dazu bei der Auslegung von Steuerabkommen zulässig ist. Mustersteuerabkommen und die entsprechenden Kommentare sind ein wichtiges Instrument zur Auslegung von Steuerabkommen; sie stellen jedoch selbst keine Rechtsquelle dar und sind nicht verbindlich. Der Artikel erörtert die Notwendigkeit, Doppelbesteuerungsabkommen entsprechend zu ändern, um den Rückgriff auf Muster-Doppelbesteuerungsabkommen und deren Kommentare bei der Auslegung verbindlicher Abkommen zu ermöglichen.
Tat'yana Evgen'evna Guk (Di,) hat diese Frage untersucht.