Abstract In der Rechtssache Verein KlimaSeniorinnen Schweiz und andere gegen die Schweiz hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einen neuartigen und maßgeschneiderten Ansatz zur Bekämpfung des Klimawandels im Rahmen der Europäischen Menschenrechtskonvention formuliert. Die Bewertung des Opferstatus und der Klagebefugnis der Antragsteller offenbarte Spannungen zwischen den strukturellen Merkmalen des Konventionssystems und den einzigartigen Herausforderungen des Klimawandels, was zu einem Kompromissansatz führte, der erhebliche Debatten ausgelöst hat. Dieser Artikel trägt zur laufenden Diskussion bei, indem er eine alternative Interpretation der Opferanforderung und der Klagebefugnis in Klimawandel-Fällen wie KlimaSeniorinnen vorschlägt. Durch die Hervorhebung der Rolle besonders verletzlicher Gruppen als Opfer und von Verbänden als deren geeignetste Vertreter zielt der vorgeschlagene Ansatz darauf ab, die inhärent kollektive und präventive Natur der menschenrechtsbasierten Klimawandel-Klage zu würdigen und einen zu schnellen Abgang vom etablierten Schutzsystem unter der Konvention zu vermeiden.
Riccardo Luporini (Mon,) hat diese Frage untersucht.
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