Die Studie widmet sich einer umfassenden Analyse der Entwicklung des Prinzips der Gewaltenteilung im öffentlichen Recht fremder Länder, von seinen antiken Ursprüngen bis zu den vollständigen Konzepten der Aufklärungszeit. Sie untersucht die ideologischen Grundlagen und Prototypen der Gewaltenteilung in den Werken antiker griechischer Denker, insbesondere Platons, der Regierungsfunktionen unterschied und über gemischte Regierungsformen nachdachte. Besonderes Augenmerk gilt Aristoteles, der drei Elemente der Staatsstruktur klar zu identifizieren wusste – das beratende Gremium, Organe der Verwaltung und Justizinstitutionen – und deren Bedeutung für die Natur des Staates betonte. Der Beitrag von Polybius wird analysiert, der am Beispiel der Römischen Republik ein System der gegenseitigen Kontrolle und Gegengewichte zwischen den Elementen einer gemischten Regierungsform beschrieb. Die mittelalterlichen Versuche, die Monarchie zu begrenzen, werden untersucht, wie der Dualismus von geistlicher und weltlicher Macht, die feudalen Beziehungen und die Annahme der Magna Carta im Jahr 1215, die das Fundament für den Rechtsstaat und ein faires Verfahren legte. Die Rolle der Bildung von Staatenvertretungen (Parlamente) als institutionelle Grundlage für die künftige Gewaltenteilung wird betrachtet. Der Einfluss der Renaissance- und Reformationszeiten wird hervorgehoben, einschließlich der Ideen von Niccolò Machiavelli über die Vorteile einer gemischten Regierungsform sowie Edward Cokes Beitrag zur Aufrechterhaltung der Überlegenheit des Common Law und Jean Bodins Formulierung des Konzepts der Staatsouveränität mit der Unterscheidung von legislativen, judikativen und exekutiven Funktionen. Ein zentraler Teil der Studie ist die Analyse klassischer Konzepte aus der Aufklärung: John Locke, der in „Zwei Abhandlungen über die Regierung“ die Notwendigkeit rechtfertigte, die Staatsgewalt einzuschränken, um die natürlichen Rechte zu schützen, und die legislativen, exekutiven und föderativen Mächte unterschied, sowie Charles Louis Montesquieu, der in „Über den Geist der Gesetze“ das Konzept der drei Gewalten (legislativ, exekutiv, judikativ) detaillierte und die Mechanismen von „checks and balances“ als Garantie der politischen Freiheit rechtfertigte. Auch Jean-Jacques Rousseaus Konzept der Volkssouveränität wird analysiert; während er die Gewaltenteilung in unabhängige Ämter kritisierte, betonte er deren Unteilbarkeit und die Vorherrschaft des allgemeinen Willens als Quelle der Gesetze.
O. Bundak (Thu,) untersuchte diese Frage.