Der Artikel untersucht die Beziehung zwischen dem Schutz des Rufs der bekannten Europäischen Union-Marken (EUTM) und dem einheitlichen Charakter der EUTM. Das Prinzip des einheitlichen Charakters spielt eine wichtige Rolle bei der Stärkung des Binnenmarkts der Europäischen Union (EU). Daher sollte die EUTM im gesamten Unionsgebiet denselben Schutz erhalten. Um einen Rufschutz zu erlangen, müssen die früheren EUTM einen Ruf in der EU haben und die Nutzung dieses Zeichens ohne berechtigten Grund einen unlauteren Vorteil verschaffen oder dem unterscheidungskräftigen Charakter oder dem Ruf der EUTM schaden. Es entstehen rechtliche Anwendungsfragen, wenn das Prinzip des einheitlichen Charakters zusammen mit den vorgenannten Anforderungen angewendet werden soll. Die zentrale Forschungsfrage, die im Artikel behandelt wird, ist, ob die EUTM ihren einheitlichen Charakter beim Anwenden des Rufschutzes beibehält. Angesichts der starken Verbindung der Frage zum EU-Recht wird dieses so weit wie möglich angewendet. Da das Thema zuvor nicht behandelt wurde, dient die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union als primäre rechtliche Quelle zur Auslegung der Bedingungen für den Rufschutz in Ermangelung anderer Leitlinien. Darüber hinaus wird die Auswirkung des einheitlichen Charakters auf die Anwendung des Rufschutzes untersucht. Der Artikel kommt zu dem Schluss, dass der einheitliche Charakter der EUTM bei der Anwendung des Rufschutzes an Einfluss verliert.
Alma Johansson (Mon,) hat diese Frage untersucht.