Zusammenfassung Die geplante Ergänzung des § 1 Abs. 1 GenG um die Worte „unmittelbar oder mittelbar“ ist überflüssig und irreführend, da die Möglichkeit mittelbarer Förderung bereits nach geltendem Genossenschaftsrecht besteht und keiner Klarstellung bedarf. Zugleich verwischt sie die Abgrenzung zum Verein und begünstigt Fehlvorstellungen über eine zulässige kapitalzinsorientierte Dividendengenossenschaft.
Volker Beuthien (Sun,) studied this question.