Zusammenfassung Der Ausschuss für Buchhaltung des American Institute of Accountants in Bulletin Nr. 35, der sich mit der Methode der Darstellung von Einkommen und erwirtschaftetem Überschuss befasst, empfiehlt, dass das Nettoergebnis für den Zeitraum künftig ohne Abzüge oder Hinzufügungen von Posten ausgewiesen wird, die ordnungsgemäß von der Bestimmung des Nettoergebnisses ausgeschlossen sind. Diese Posten bestehen hauptsächlich aus Belastungen und Gutschriften in Bezug auf die folgenden allgemeinen Rücklagen für Eventualverbindlichkeiten, die in Bulletin Nr. 28 behandelt werden, Lagerbestandsrücklagen, die in Bulletin Nr. 31 thematisiert werden, außergewöhnliche Posten, die, wenn sie einbezogen würden, die Bedeutung des Nettoergebnisses beeinträchtigen würden und in Bulletin Nr. 32 besprochen werden, sowie übermäßige Kosten von Anlagevermögen und Rückstellungen in Erwartung der Ersetzung von Einrichtungen zu höheren Preisniveaus, die in Bulletin Nr. 33 behandelt werden. Es gibt kein Argument hinsichtlich der in den Bulletins 28, 31 und 32 erwähnten Posten, und es ist erfreulich, dass der Ausschuss die Ausschluss solcher Posten bei der Bestimmung des Unternehmensnettoergebnisses empfiehlt.
Arthur Caryl Kelley (Fri,) hat diese Frage untersucht.
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