Zusammenfassung Unter den Vorschriften, die der Kommissar mit der Genehmigung des Ministers erlassen hat, kann eine Person, die regelmäßig persönliche Eigentumsrechte im Ratenverkaufsverfahren verkauft oder anders verwirkt, in jedem steuerpflichtigen Jahr den Anteil der tatsächlich in diesem Jahr erhaltenen Ratenzahlungen als Einkommen angeben, der dem Gesamtgewinn, der realisiert wurde oder realisiert werden soll, entspricht, wenn die Zahlung abgeschlossen ist, im Verhältnis zum Gesamtkaufpreis. Die Lösung des Problems ist so einfach, dass es keinen Anlass geben würde, eine Diskussion zu führen, wären da nicht die veröffentlichten Entscheidungen verantwortlicher Einnahmebeamter. Jeder Anfänger in der Buchhaltung versteht oder sollte verstehen, wie man Übergangskonten und Ertragsrückstellungen verwendet. Dementsprechend ist es für ihn nicht schwierig zu erkennen, dass das, was in einem Abrechnungszeitraum erhalten wird, Einkommen eines anderen Zeitraums sein kann, genau wie eine Kostenbelastung in einem Zeitraum einen Aufwand in einem anderen Zeitraum darstellen kann.
F. E. Ross (Mittwoch) hat diese Frage untersucht.