Zusammenfassung Während die Grundstücksvermietung grundsätzlich umsatzsteuerfrei ist, unterliegt kurzfristige Beherbergung der Umsatzsteuer. Der 2010 eingeführten Steuersatzermäßigung folgten in vielen Städten örtliche Aufwandsteuern auf Übernachtungen. Die Auffassung des BVerwG aus dem Jahr 2012 zu solchen kommunalen Abgaben sorgte für Steuerbefreiungen berufsbedingter Übernachtungen. Eine Dekade später widersprach das BVerfG den Verwaltungsrichtern, was viele Städte zur Abschaffung der Steuerbefreiung veranlasste. Die Beispiele von Berlin und Hamburg zeigen die fiskalische Bedeutung von kommunalen Steuern auf Beherbergungsleistungen. Der Wegfall der Steuerbefreiung berufsbedingter Übernachtungen sowie Steuersatzerhöhungen führten in beiden Städten zu erheblichen Einnahmensteigerungen. Die Analyse suggeriert eine vollumfängliche Überwälzung der Steuer auf Kunden sowie keinen eindeutigen negativen Effekt auf Tourismus.
Wojciech Stiller (Sun,) studied this question.